Rolf Strähl
Die vom Gemeinderat gewählte Kontrollperson Ruhe und Ordnung unterstützt den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bei der Durchsetzung der Vorschriften der kommunalen Regelungen im Bereich Ruhe und Ordnung.
Die Kontrollperson ist ausserdem im Rahmen der kommunalen Gesetzgebung (Bereich Ruhe und Ordnung) und zum Vollzug der Kontrolle im Bereich des ruhenden Verkehrs ermächtigt.
- Funktion
- Kontrollperson Ruhe und Ordnung
Zugehörige Objekte
Name | Funktion |
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Ruhe und Ordnung | Kontrollperson Ruhe und Ordnung |