Eine Anmeldung hat 14 Tage vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Erst nach der Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde kann eine Anmeldung in Brislach vorgenommen werden.

Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nicht nötig, wenn Sie uns die erforderlichen Unterlagen elektronisch per E-Mail an gemeinde@brislach.ch zukommen lassen.

Eine Anmeldung kann erst vorgenommen werden, sobald wir über sämtliche notwendigen Unterlagen verfügen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte das Formular vollständig ausfüllen.

Sollten Sie keine Angaben über den Vormieter haben, so ergänzen Sie die entsprechenden Felder mit "n.b." für nicht bekannt.

Unterlagen

  • Pass / Identitätskarte, jeder zuziehenden Person
  • Schweiz. Krankenversicherungskarte, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde, falls Sie geschieden sind
  • Sorgerechtsvereinbarung, falls Sie minderjährige Kinder haben und nicht verheiratet sind
  • Mietvertrag

elektronisch per E-Mail an: gemeinde@brislach.ch

Verfahren

Sobald wir das von Ihnen ausgefüllte Formular und die notwendigen Unterlagen erhalten haben, werden wir Ihre Anmeldung vornehmen. Anschliessend werden wir Ihnen zur Bestätigung Ihrer Anmeldung eine Niederlassungs- / Aufenthaltsbestätigung per Post zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erst erfolgen kann, wenn wir sämtliche erforderlichen Unterlagen erhalten haben.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.