Eine Anmeldung hat 14 Tage vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Erst nach der Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde kann eine Anmeldung in Brislach vorgenommen werden.

Die Einwohnerkontrolle kontaktiert Sie, nach Erhalt des ausgefüllten Formulars und der notwendigen Unterlagen, ob eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung erforderlich ist.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte das Formular vollständig ausfüllen.

Sollten Sie keine Angaben über den Vormieter haben, so ergänzen Sie die entsprechenden Felder mit "n.b." für nicht bekannt.

Unterlagen

  • Pass, jeder zuziehenden Person
  • Ausländerausweis, jeder zuziehenden Person
  • Schweiz. Krankenversicherungskarte, bei Familien bitte für alle Mitglieder
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
  • Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde, falls Sie geschieden sind
  • Sorgerechtsvereinbarung, falls Sie minderjährige Kinder haben und nicht verheiratet sind
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag

elektronisch per E-Mail an: gemeinde@brislach.ch

Verfahren

Die Einwohnerkontrolle kontaktiert Sie, nach Erhalt des ausgefüllten Formulars und der notwendigen Unterlagen, ob eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung erforderlich ist.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.