Abmeldung / Wegzug Schweizer
Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, gilt als Abmeldedatum der Ausreisetag. Wir bitten Sie, wenn immer möglich, uns eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt zu geben. Ausreisen ins Ausland sind so früh wie möglich zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 789 92 92 | lukas.franz@brislach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Unterlagen
- Pass / ID
- Schweizerische Krankenversicherungskarte
elektronisch per E-Mail an: gemeinde@brislach.ch.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.