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AHV - Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben, oder
- Ihr erwerbstätiger Ehegatte oder Ihre erwerbstätige Ehegattin mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
- Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Beginn und Ende des Anspruchs:
Ab welchem Zeitpunkt habe ich Anspruch auf eine Altersrente? Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.
Wann erlischt mein Anspruch auf eine Altersrente? Der Anspruch auf eine Altersrente erlischt am Ende des Monats, in welchem der Todesfall eingetreten ist.
Hinterlassenenrenten
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:
- Witwenrenten
- Witwerrenten
- Waisenrenten
- die verstorbene Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
- die verstorbene Person versichert war und deren Ehegatte mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
- der verstorbenen Person Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 061 789 92 90 | daniela.wey@brislach.ch |