Zuständig für die Durchsetzung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, für die Überwachung der Sauberkeit der Strassen, Wege und Plätze, für das einfangen von streunenden Tieren, für die Durchsetzung des Verbrennungs- und Feuerverbotes sowie für allgemeine präventive Kontrolltätigkeiten.