Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, Turnhalle und Aussenanlagen
Das Gesuch ist zwingend spätestens 60 Tage vor dem Anlass beim Abwart einzureichen.
Sämtliche Gebühren sind in der Gebührenordnung der Gemeinde geregelt.
Informationen
- Datum
- 1. Juli 2024
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Brislach
- Autor/-in
- Einwohnergemeinde Brislach
Dokumente
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Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, Turnhalle und Aussenanlagen (PDF, 259.14 kB) | Download | 0 | Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, Turnhalle und Aussenanlagen |