Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, Turnhalle und Aussenanlagen

Das Gesuch ist zwingend spätestens 60 Tage vor dem Anlass beim Abwart einzureichen.

Sämtliche Gebühren sind in der Gebührenordnung der Gemeinde geregelt.

Informationen

Datum
1. Juli 2024
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Brislach
Autor/-in
Einwohnergemeinde Brislach

Dokumente

Name
Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, Turnhalle und Aussenanlagen (PDF, 259.14 kB) Download 0 Benutzungsgesuch für Mehrzweckhalle, Turnhalle und Aussenanlagen