Gelegenheits-Wirtepatent
Das Formular muss zwingend doppelseitig und in Farbe ausgedruckt und so als physisches Dokument eingereicht werden. Andernfalls kann dieses weder bearbeitet noch bewilligt werden.
Vor Stattfinden des Anlasses ist das bewilligte Gesuch (ohne Aufforderung seitens Gemeindeverwaltung) gegen Barzahlung zu den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abzuholen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatssekretariat | 061 789 92 90 | daniela.wey@brislach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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