Sie besitzen neu einen Hund oder sind mit einem solchen in unsere Gemeinde zugezogen?

Die Anmeldung hat innert 14 Tagen ab Übernahme/Kauf oder Zuzug zu erfolgen und kann via diesem Formular im Online-Schalter gemacht werden.

Die Hundegebühr ist jährlich fällig. Die Rechnung wird Ihnen im Frühjahr zugestellt. Bei unterjähriger/m Übernahme, Kauf oder Zuzug des Hundes ist die Gebühr pro Rata am Schalter der Gemeindeverwaltung zu begleichen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte füllen Sie die mit * gekennzeichneten, Formularfelder vollständig aus.

Bitte ergänzen Sie unter Bemerkung, falls es sich um einen "Hofhund", "Zuchthund" oder um einen "Schutzhund" handelt.

Unterlagen

  • Kopie Heimtierpass (inkl. Chip-Nummer)
  • Kopie Haftpflichtversicherungsnachweis, welche die Risiken der Hundehaltenden, sowie derjenigen Person(en), die den Hund tatsächlich beaufsichtigt abdeckt. Pro Schadenfall mindestens 3 Mio. Franken.
  • Kopie Halterbewilligung für potenziell gefährliche Hunde

Zu senden an: gemeinde@brislach.ch

Verfahren

Wir werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung eine Rechnung für die Hundegebühr stellen. Die Hundegebühr ist unterjährig pro rata fällig. Falls Sie bereits bei Ihrer vorgängigen Wohngemeinde die Hundegebühr bezahlt haben, so bitten wir um eine Kopie der Quittung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.