Eine Abmeldung hat 14 Tage vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Erst nach der Abmeldung in Brislach kann eine Anmeldung am neuen Wohnort erfolgen. Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nicht nötig.

Sollten Sie sich ins Ausland abmelden, gilt als Abmeldedatum der Ausreisetag. Wir bitten Sie, wenn immer möglich, uns eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt zu geben. Ausreisen ins Ausland sind so früh wie möglich zu melden.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte Formular vollständig ausfüllen.

Unterlagen

  • Pass / ID
  • Schweizerische Krankenversicherungskarte

elektronisch per E-Mail an: gemeinde@brislach.ch.

Verfahren

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars und der notwendigen Unterlagen nehmen wir die Abmeldung vor. Als Bestätigung für die Abmeldung stellen wir Ihnen per Post eine Wegzugsbescheinigung zu.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.