Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.baselland.ch und des Bundes unter www.bfs.admin.ch.

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Breitenbachstrasse 7

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung bis zum fünften Vortag verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmausweises und die weiteren Abstimmungsunterlagen persönlich abholen. Bitte beachten sie unseren Online-Schalter.

Brieflich abstimmen

Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen an der Urne persönlich abgeben oder brieflich stimmen. Vorbehalten bleibt die Stimmabgabe der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen gemäss Bundesrecht.

Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft. (Art. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches).