Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.). Kleinsperrgut (Höchstgewicht 15 kg und Maximalmasse 150x60x60 cm pro Stück) kann mit angebrachter Kleinsperrgutmarke, erhältlich bei der Gemeindeverwaltung zu CHF 6.00 pro Marke, der ordentlichen Kehrichtsammlung mitgegeben werden. Grösseres Sperrgut muss bei einer Entsorgungsstelle angeliefert werden.